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Eis.de klagt vor dem Europäischen Gerichtshof

Geballte Kompetenzen treffen aufeinander

Ich bekenne mich hiermit öffentlich zu den Abonennten des Newsletters des Erotikshops “Eis.de“. Nicht, dass ich da einkaufen würde – nein nein – das ist nur Mitbewerberanalyse weil ich ein großes Erotikimperium plane ;-)

Heute flatterte der Newsletter rein und folgendes konnte ich ihm entnehmen (Zitat aus dem Newsletter):

Wir gehen für Sie durch alle Instanzen gegen namhafte Mitbewerber der Erotikbranche vor! Nach Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichthof und nach mehr als 2 Jahren sind wir jetzt am Europäischen Gerichtshof angelangt, um jedem Nutzer in Gesamteuropa die Möglichkeit zu geben, bei Eingabe eines Markennamen bei Google in den Werbeanzeigen auch Informationen von Mitbewerbern zu erhalten. – Jetzt blocken viele Mitbewerber Ihren Namen, um zu verhindern, dass Nutzer unsere günstigeren Preise finden.

Nur so können die Suchmaschinen den Verbrauchern wirklich ALLE Informationen ALLER Mitbewerber anzeigen: Wir sind sicher, dass wir bald die Suchmaschinenergebnisse europaweit in eine neue Dimension führen!

Eis.de führt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (andere Instanzen haben sie schon durch) wegen Suchmaschinenmarketings. Dabei geht es darum, Mitbewerber bei Eingabe eines Markennamen ebenso angezeigt werden sollen  und dies auch nicht ausstellen können. Angeblich tuen dies namenhafte Mitbewerber der Erotikbranche, um zu verhindern dass dem Nutzer gleich klar wird, dass Eis billiger ist.

Ich hoffe ich habe die Problematik richtig verstanden. Leider habe ich über die Informationen im Newsletter hinaus nichts mehr zu diesem Verfahren im Internet gefunden auch nicht auf der Website des Erotikshops. Falls jemand mehr weiß oder “richtigere” Infos zu der Sache hat dann meldet euch bitte.

So nun wieder zur Newsletter-Mail. Die enthält nämlich einen sehr, sehr prägnanten Schlusssatz:

Nur so können die Suchmaschinen den Verbrauchern wirklich ALLE Informationen ALLER Mitbewerber anzeigen

Um das klar zu stellen: Wir reden hier von Anzeigenwerbung! Nicht von den organischen SERPs. Suchmaschinen versuchen, dem Nutzer ein möglichst qualitativ hochwertiges, heterogenes Resultat zu bringen. Die Anzeigenwerbung ist davon aber unbetroffen.

Eine Regelung einzuführen, die einem Websitebetreiber verbietet seine bezahlten Anzeigen, bei Suche nach bestimmten Markennamen, zurück zunehmen ist, kann nicht im Sinne des Erfinders sein.

Oder wie seht ihr das? Aufklärung, bitte!

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3 Kommentare zu “Eis.de klagt vor dem Europäischen Gerichtshof”

  1. Hallo,

    mir war der Sachverhalt auch nicht ganz klar. Dehalb habe ich noch einmal gegoogelt. Mit dem Stichwort “bananabay” (um das Keyword dreht es sich in dem Rechtstreit) wird man schnell fündig.
    Zum Beispiel hier findet man das Urteil zu dem rechtstreit vom Bundegerichtshof:
    http://www.linksandlaw.de/urteil252-bananabay-urteil.htm

  2. Aha

  3. Eis.de ist cool :D
    Aber mal schön zu sehen wie die sich für uns(User) einsetzen.
    Wenn ich das falsch sehe bitte korrigieren!

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